Pflege zuhause ist möglich, und finanzierbar

Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurde das alte System der Pflegestufen durch das präzisere Modell der 5 Pflegegrade ersetzt. Der große Vorteil: Seither werden körperliche, geistige und psychisch bedingte Beeinträchtigungen (wie z. B. eine Demenzerkrankung) gleichermaßen und gerecht berücksichtigt.

Damit einher geht eine spürbar höhere finanzielle Unterstützung. Betroffene und Angehörige profitieren von angepassten Leistungen beim Pflegegeld, Zuschüssen für Pflegehilfsmittel und Wohnraum-Umbaumaßnahmen sowie gestiegenen Ansprüchen auf Pflegesachleistungen für die häusliche Pflege.

Sie haben weitere Fragen zu den Pflegegraden oder möchten ein individuelles Angebot für die Betreuung im eigenen Zuhause anfordern? Das Team von Pro Domo steht Ihnen jederzeit gerne beratend zur Seite.

Finanzielle Unterstützung für Sie

Einstufung und Begleitung: Den passenden Pflegegrad sichern

Uns ist es wichtig, dass Ihr Angehöriger optimal versorgt ist. Unser Pflegepersonal hat im Alltag jederzeit ein wachsames Auge auf die zu betreuende Person und bemerkt gesundheitliche oder funktionelle Veränderungen sofort. Sollte sich der Pflegebedarf im Laufe der Zeit erhöhen, weisen wir Sie aktiv darauf hin: Ein Antrag auf Höherstufung des Pflegegrads kann jederzeit gestellt werden – und wir unterstützen Sie verlässlich dabei.

„Die Zuordnung zu einem Pflegegrad richtet sich ganz individuell nach dem Grad der Selbstständigkeit und den verbleibenden Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person. Das Spektrum reicht von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) bis hin zu Pflegegrad 5, welcher für schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung steht.

Anspruch auf Pflegegeld bei der Betreuung zu Hause

Dieses Geld wird Ihnen monatlich direkt ausgezahlt und steht Ihnen zur freien Verfügung, um die Betreuung nach Ihren Wünschen zu gestalten. Die exakte Höhe des Pflegegeldes ist dabei transparent nach dem jeweiligen Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt: Je höher der genehmigte Pflegegrad, desto umfassender ist die monatliche finanzielle Unterstützung.

Wenn die häusliche Pflege im eigenen Zuhause verlässlich sichergestellt ist – beispielsweise durch engagierte Angehörige oder eine professionelle Pflegehilfe von Pro Domo – haben Sie ab Pflegegrad 2 Anspruch auf das gesetzliche Pflegegeld der Pflegekasse.

Pflegegeld für häusliche Pflege
Pflegebedürftigkeit in GradenLeistungen seit 2025 pro Monat
Pflegegrad 2347 €
Pflegegrad 3599 €
Pflegegrad 4800 €
Pflegegrad 5990 €

Verhinderungspflege: Finanzielle Absicherung bei Ausfallzeiten

Unser Versprechen für eine lückenlose Betreuung: Sollte Ihre fest eingesetzte Betreuungskraft im Zuge der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (sogenannte 24-Stunden-Pflege) in den wohlverdienten Urlaub gehen oder krankheitsbedingt ausfallen, müssen Sie sich um nichts kümmern. Wir von Pro Domo organisieren für Sie vollkommen reibungslos und schnellstmöglich eine qualifizierte Ersatzpflege, damit die Versorgung Ihres Angehörigen lückenlos gesichert bleibt.

„Sollten pflegende Angehörige oder die eingesetzte Pflegehilfe durch Urlaub, Freizeit oder Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert sein, springt die Pflegeversicherung ein. Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 werden die nachgewiesenen Kosten einer Ersatzpflege für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr übernommen:

  • Bis zu 1.612 Euro regulär pro Kalenderjahr für die reine Verhinderungspflege.
  • Bis zu 2.418 Euro pro Kalenderjahr, wenn Sie das Budget durch ungenutzte Mittel aus der Kurzzeitpflege aufstocken (Kombinationspflege).

Kurzzeitpflege: Finanzielle Entlastung bei vorübergehender stationärer Pflege

Das maximale Budget durch Kombinationspflege: Sollten Sie im laufenden Kalenderjahr noch keine Verhinderungspflege in Anspruch genommen haben, lässt sich dieser Betrag flexibel aufstocken. Durch die Kombination von Kurzzeit- und Verhinderungspflege stehen Ihnen insgesamt bis zu 3.386 Euro im Kalenderjahr zur Verfügung, um die vorübergehende stationäre Versorgung Ihres Angehörigen finanziell abzufedern.

„Ist Ihr Angehöriger für einen begrenzten Zeitraum auf eine vollstationäre Pflege angewiesen – beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt, einer Operation oder in anderen unerwarteten Krisensituationen –, springt die Kurzzeitpflege ein. Für die Pflegegrade 2 bis 5 übernimmt die Pflegekasse hierfür einen pauschalen Betrag von bis zu 1.774 Euro für maximal acht Wochen pro Kalenderjahr.

Steuervorteile nutzen: So setzen Sie die Pflegekosten ab

Hinweis: Als Vermittlungsagentur dürfen wir keine rechtliche oder steuerliche Beratung durchführen. Für individuelle Auskünfte und zur genauen Berechnung Ihres persönlichen Steuervorteils wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.

„Wenn Sie oder Ihr Angehöriger die Unterstützung einer Pflegehilfe oder Haushaltshilfe in Anspruch nehmen, lässt sich ein erheblicher Teil der anfallenden Kosten steuerlich geltend machen.

Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet § 35a Absatz 2 EStG für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen. Unter diese Regelung fallen alle Betreuungs- und Versorgungsleistungen, die direkt im Haushalt der pflegebedürftigen Person erbracht werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Die liebevolle Pflege und Betreuung im Alltag
  • Die tägliche Nahrungszubereitung und Erledigung von Einkäufen
  • Klassische Aufgaben im Haushalt wie Putzen, Wäschewaschen und die Gartenpflege

Ihr konkreter Steuervorteil: Sie können pro Kalenderjahr Aufwendungen von bis zu 20.000,00 Euro in der Einkommensteuererklärung angeben. Der Staat gewährt darauf einen direkten Abzug von 20 Prozent von der Steuerschuld. Das bedeutet für Sie eine Steuerersparnis von bis zu 4.000,00 Euro (Höchstbetrag) pro Jahr. Voraussetzung hierfür ist, dass die Zahlungen transparent per Überweisung nachgewiesen werden – Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.

Zuschuss zur Wohnraumanpassung: Barrierefrei und sicher leben

Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einer gemeinsamen Wohnung oder einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft, lassen sich diese Ansprüche sogar kombinieren: In diesem Fall beträgt die maximale Förderung für die gemeinsame Wohnraumanpassung bis zu 16.000 Euro.

„Umbaumaßnahmen, die Ihrem Angehörigen die Möglichkeit bieten, eine weitgehend selbstständige Lebensführung im eigenen Zuhause zu bewahren oder wiederherzustellen, werden finanziell stark gefördert. Die Pflegekasse unterstützt barrierefreie Anpassungen (wie z. B. den Einbau einer bodengleichen Dusche oder eines Treppenlifts) bei allen Pflegegraden (1 bis 5) mit einem Zuschuss von bis zu 4.000 Euro.

Pflegehilfsmittel: Praktische Unterstützung im Alltag

„Professionelle Pflegehilfsmittel können die tägliche häusliche Pflege Ihres Angehörigen spürbar erleichtern, Beschwerden lindern und eine selbstständige Lebensführung im eigenen Zuhause gezielt unterstützen. Sobald ein Pflegegrad (1 bis 5) vorliegt, übernimmt die Pflegekasse hierfür wesentliche Kosten:

Technische Pflegehilfen: Werden langlebige Hilfsmittel wie Pflegebetten, Rollstühle oder Lagerungshilfen benötigt, werden diese meist leihweise zur Verfügung gestellt. Es fällt lediglich ein gesetzlicher Eigenanteil von zehn Prozent, maximal jedoch 25 Euro pro Hilfsmittel an (sofern keine Befreiung vorliegt).

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: Für alltägliche Verbrauchsprodukte (wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen) erstattet die Pflegekasse einen Pauschalbetrag von bis zu 40 Euro pro Monat.

Ambulante Pflegesachleistungen: Unterstützung durch Profis

Gut zu wissen für die 24-Stunden-Betreuung: Diese ambulanten Sachleistungen lassen sich perfekt mit dem Pflegegeld kombinieren (Kombinationsleistung), um beispielsweise die Grundversorgung durch eine osteuropäische Pflegehilfe optimal mit den medizinischen Aufgaben eines lokalen Pflegedienstes zu ergänzen.

„Haben Sie sich für die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst entschieden, übernimmt die Pflegeversicherung ab Pflegegrad 2 die Kosten für diesen professionellen Einsatz. Die Übernahme erfolgt in Form von sogenannten Pflegesachleistungen bis zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag, der sich transparent nach dem jeweiligen Pflegegrad richtet.

Pflegesachleistungen für häusliche Pflege
Pflegebedürftigkeit in GradenLeistungen pro Monat
Pflegegrad 1*
Pflegegrad 2796 €
Pflegegrad 31.497 €
Pflegegrad 41.859 €
Pflegegrad 52.299 €

* kein Anspruch, jedoch Einsatz des Entlastungsbetrags von 125 € möglich

Die Kombinationsleistung: Maximale Flexibilität für Ihre Pflege

So funktioniert die Berechnung: Wenn Sie die Pflegesachleistungen des ambulanten Dienstes nicht voll ausschöpfen, verfällt das restliche Budget nicht. Sie erhalten das verbleibende Pflegegeld anteilig von Ihrer Pflegekasse ausgezahlt. Der Betrag mindert sich exakt in dem Verhältnis, in dem die Sachleistungen im jeweiligen Monat in Anspruch genommen wurden. So bleibt Ihr Pflegebudget jederzeit optimal genutzt.

„Um eine bestmögliche und lückenlose Versorgung zu gewährleisten, können Sie das Pflegegeld und die ambulanten Pflegesachleistungen flexibel miteinander kombinieren. Dieses Modell eignet sich besonders gut, wenn Sie die alltägliche Unterstützung einer 24-Stunden-Pflegehilfe mit den medizinischen Einsätzen eines lokalen Pflegedienstes verbinden möchten.

Tagespflege: Entlastung für berufstätige Angehörige

Zusätzliches Budget ab Pflegegrad 2: Die teilstationären Leistungen stehen Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 zu. Je nach Einstufung stellt die Pflegekasse hierfür ein separates Budget von bis zu 1.995 Euro pro Monat zur Verfügung. Der große Vorteil für Sie: Dieses Budget lässt sich in der Regel ohne Kürzung vollumfänglich neben dem Pflegegeld für Ihre Pflegehilfe zu Hause nutzen.

„Müssen Sie tagsüber einer geregelten Arbeit nachgehen oder benötigen einfach eine Atempause im Pflegealltag? Dann bietet die Tagespflege (teilstationäre Pflege) eine ideale Unterstützung.

Ihr Angehöriger wird dabei tagsüber in einer professionellen Einrichtung liebevoll betreut, gefördert und nimmt an Gemeinschaftsaktivitäten teil. Besonders komfortabel: Der sichere Transfer von der eigenen Wohnung zur Einrichtung und wieder zurück ist in den Leistungen der teilstationären Pflege bereits fest inbegriffen.

Teilstationäre Leistungen der Tages-/Nachtpflege
Pflegebedürftigkeitin GradenLeistungen seit 2025pro Monat
Pflegegrad 1*
Pflegegrad 2721 €
Pflegegrad 31.357 €
Pflegegrad 41.685 €
Pflegegrad 52.085 €

* kein Anspruch, jedoch Einsatz des Entlastungsbetrags von 125 € möglich

Nachtpflege: Kraft tanken und beruhigt schlafen

Finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse: Die Leistungen für die Nachtpflege stehen Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 zur Verfügung. Je nach Pflegegrad wird dieser wichtige Baustein der häuslichen Pflege mit bis zu 1.995 Euro pro Monat von der Pflegekasse bezuschusst – und das völlig unabhängig vom regulären Pflegegeld.

„Benötigt Ihr Angehöriger in den Nachtstunden eine erhöhte Aufmerksamkeit und intensive Betreuung? Die Nachtpflege bietet Ihnen hier eine wertvolle Unterstützung. Ihr Angehöriger verbringt die Nacht in einer professionellen teilstationären Einrichtung, wo er sicher und fachkundig versorgt wird.

Das schenkt Ihnen als pflegende Angehörige die Gewissheit, dass Ihr Liebster in besten Händen ist, und erlaubt es Ihnen, sich über Nacht tiefgreifend zu erholen. So können Sie tagsüber wieder mit neuer Kraft und Energie für Ihren Angehörigen da sein.

Haben Sie Fragen oder möchten sich individuell beraten lassen?

Die häusliche Pflege im eigenen Zuhause ist möglich – und Ihnen steht dafür wertvolle finanzielle Unterstützung zu. Oft ist der Weg durch den Dschungel der Pflegekassen-Zuschüsse jedoch unübersichtlich. Wir lassen Sie damit nicht allein!

Gerne beraten wir Sie umfassend zu allen verfügbaren Förderungen, dem passenden Pflegegrad und unterstützen Sie verlässlich bei der Antragstellung. Kontaktieren Sie uns einfach ganz flexibel online oder telefonisch. Oder vereinbaren Sie direkt einen persönlichen Beratungstermin bei uns in Ihrer Nähe – wir freuen uns darauf, Sie und Ihre Familie zu entlasten.